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Hochwasser
vom 13. Oktober

Während ein Sturm allein nicht zur (vorübergehenden) Aussetzung des Fährverkehrs führen muss, ist das spätestens dann der Fall, wenn unsere Schiffe nicht mehr trockenen Fusses betreten oder verlassen werden können. Wurde dieses in der vergangenheit noch etwas sportlicher gesehen, so möchte heute nicht jede(r) Passagier sich seiner/ihrer Schuhe und Beinbekleidung entledigen, um an und von Bord zu kommen.

Ähnliches gilt für die Fahrzeuge, denen die Durchfahrt durch Salzwasser auch nicht unbedingt guttut. An der ungeschützten Fährmole in Dagebüll kommt hinzu, dass dort die Schiffe bei Sturm aus westlichen Richtungen sich selbst und die Fährbrücken beschädigen können. Aus diesem Grund bleiben unsere Schiffe bei einer Sturmflut konsequent so lange auf Föhr oder Amrum liegen, bis das Hochwasser abgelaufen ist.

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